Aufgrund des Erlasses der Kleruskongregation vom 25.7.1970 muss jeder Pfarrer an allen Sonn- und Feiertagen eine Heilige Messe für die ihm anvertrauten Gläubigen feiern.
Zeitgleich zur Errichtung der Pfarreiengemeinschaften hat Bischof Friedhelm entschieden, dass jeder Pfarrer, der in einer Pfarreiengemeinschaft mit mehreren Pfarr- und Filialkirchen an Sonn- und Feiertagen mehrere Heilige Messen feiert, insgesamt nur eine Heilige Messe mit der Intention „für die Pfarrgemeinden“ zu reservieren hat. Für diese Heilige Messe können keine weiteren „Messbestellungen“ angenommen werden.
Da in unserem Pastoralen Raum inzwischen nicht mehr nur eine, sondern drei Pfarreiengemeinschaften von einem Pfarrer geleitet werden, wird bereits seit Januar 2019 auch die „Messe für die Pfarrgemeinden“ abwechselnd in allen drei Pfarreiengemeinschaften gefeiert.
Ab April 2019 bezeichnen wir diese Messen sinnvollerwiese als „Messe für die Pfarreiengemeinschaften.“ Diese Messen müssen vom Pfarrer oder Pfarradministrator gefeiert werden, nicht von anderen mitarbeitenden Priestern.
Messen für die Pfarreiengemeinschaften im April:
Sonntag, 07.04.2019 08:30 Uhr Unterwaldbehrungen
Sonntag, 14.04.2019 10:00 Uhr Mellrichstadt
Sonntag, 21.04.2019 10:00 Uhr Nordheim
Montag, 22.04.2019 08:30 Uhr Mittelstreu
Sonntag, 28.04.2019 10:00 Uhr Mellrichstadt